Der BUND Schleswig-Holstein lud am 19.01. zu einer Debatte über die aktuelle Problematik der NO2-Grenzwertüberschreitungen.
Stadt stellt Konzept vor
Die Vertreter der Verwaltung der Landeshauptstadt hatten keine leichte Aufgabe. Andreas von der Heydt, Leiter des Umweltschutzamtes und Peter Bender, Leiter des Tiefbauamtes stellten zu Beginn der Veranstaltung die dauerhaft hohen Grenzwertüberschreitungen in Kiel dar, die Grundlage der aktuellen Klage der Deutschen Umwelthilfe sind. Der Fokus lag dabei eindeutig auf den weiterhin hohen NO2-Messungen am Theodor-Heuss-Ring. Zudem oblag es ihnen, das umstrittene Maßnahmenpaket der Stadt zu erläutern, mit denen die Luftreinhaltung verbessert und Fahrverbote für Dieselfahrzeuge vermieden werden sollen. Hierzu gehören vor allem Geschwindigkeitsbeschränkungen, Zuflussregelungen, Umleitungen für den Schwerverkehr aus dem Hafen und die Sperrung einer Fahrspur für Dieselfahrzeuge. Viel Zuspruch erhielten sie vom Publikum dafür nicht.
In der Sache einig
Während sich die Teilnehmer der sich anschließenden Podiumsdiskussion zwischen Oberbürgermeister Ulf Kämpfer, Umweltstaatssekretär Tobias Goldschmidt, dem Bundesgeschäftsführer der Umwelthilfe und Kirsten Kock, Verkehrsreferentin des BUND-Landesverbandes einig waren im Ziel, die gesetzlichen Anforderungen an die Luftreinhaltung schnell zu erfüllen, gingen die Meinungen über den notwendigen Weg dorthin weit auseinander. Während Kämpfer die vorgestellten Maßnahmen verteidigte, stellte Resch die Wirksamkeit dieser infrage und stellte fest, dass die bisherigen Gerichtsentscheidungen hier keinen Spielraum mehr ließen: die Luftreinhaltung wird seitens der Verwaltungsgerichte als eindeutig vorrangig gewertet und Fahrverbote daher als geeignete und notwendige Maßnahmen eingeschätzt. Er verwies in diesem Zusammenhang auf Darmstadt, wo es erstmals gelungen war mit der Stadt und dem Land Hessen einen außergerichtlichen Vergleich zu schließen und unterbreitete ein entsprechendes grundsätzliches Gesprächsangebot. Letztlich wird aber wohl das Oberverwaltungsgericht über die Sache entscheiden müssen.